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Wann und wie kann man ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Posted On Mai 2, 2017 at 9:53 am by / Kommentare deaktiviert für Wann und wie kann man ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Wer von zu Hause aus arbeitet, kann möglicherweise seine Aufwendungen für den häuslichen Arbeitsraum als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuerbelastung abziehen. Allerdings erkennt das Finanzamt nur dann die Kosten an, wenn das Zimmer bestimmte Anforderungen erfüllt.

Tätigkeiten

Üben Sie Ihre gesamte betriebliche Arbeit ausnahmslos in der eigenen Wohnung aus, können Sie das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Dies gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen:

  • Gewerbetreibende und Freiberufler wie Redakteure, Künstler, Autoren oder Steuerberater, die ihrer Beschäftigung ausschließlich von zu Hause aus nachgehen
  • Heimarbeiter, welche lediglich eine Erwerbstätigkeit in ihrer Wohnung ausüben
    Bedingungen
  • Wenndas Zimmer Bestandteil des eigenen Hauses ist, muss sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum nahezu ausgeschlossen ist. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien erfüllt werden:

  • Das häusliche Arbeitszimmer muss zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden.
  • Die Einrichtung muss der eines Arbeitsraumes entsprechen.
  • Die Mietwohnung oder das Eigenheim besitzt eine ausreichende Größe für den Wohnbedarf.
  • Die Räumlichkeit ist von den restlichen Wohnräumen abgetrennt.
  • Sollten Sie nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Finanzbehörde dem Steuerabzug nicht zustimmt.

    Auf die Einrichtung kommt es an

    In einem häuslichen Arbeitszimmer sollten möglichst nur beruflich genutzte Gegenstände zu finden sein. Dazu zählen vor allem ein Schreibtisch mit dazugehörigem Bürostuhl, Bücherschränke sowie Regale. Wer in diesem Raum nicht mehr als 10 Prozent seiner privaten Dinge aufbewahrt, sollte bei der steuerlichen Anerkennung auf keinerlei Schwierigkeiten mit dem Finanzamt stoßen. Unter anderem dürfen sich in diesen Räumlichkeiten folgende Einrichtungsgegenstände befinden:

  • kleine Stereoanlage oder ein Radio
  • Gardinen, Lampen, Bilder, Teppiche, Blumen und Kunstgegenstände
  • Sitzecke mit Sesseln, wenn aus beruflichen Gründen Kunden oder Geschäftspartner empfangen werden
  • Sitzmöbel, wenn diese zum Lesen für Diktate oder Fachliteratur verwendet werden
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