Wann braucht man einen Steuerberater?
In der heutigen Zeit wird es zunehmend notwendiger, für die jährliche Steuererklärung einen Steuerberater hinzuzuziehen. Über Jahre, man könnte sagen Jahrzehnte hinweg versprechen Politiker und Minister immer wieder eine deutliche Erleichterung oder auch Entschlackung der gesamten Steuergesetzgebung. Das heutige Ergebnis gegen Ende der 2010er-Jahre ist mehr als ernüchternd. Im Grunde genommen hat sich buchstäblich Nichts getan, um dem Bürger als Steuerzahler das Erklären seiner Jahressteuer zu erleichtern. Und solange Deutschland nicht flächendeckend mit einem schnellen Internet versorgt ist, sind auch die Möglichkeiten zur Online-Steuererklärung nur eine halbe Sache. Wer im Ländlichen wohnt, der empfängt kein Breitbandinternet. Hinzu kommen diejenigen Steuerzahler ohne jede Online-Affinität. Sie sind daran gewöhnt, ihre Steuererklärung handschriftlich auszufüllen und sie persönlich beim örtlichen Finanzamt abzugeben.
Doch heutzutage gilt der Grundsatz: Wer auf einen Steuerberater verzichtet, der zahlt mit hoher Wahrscheinlichkeit zu viel Steuer. Ungeachtet dessen, dass der Staat das Besteuerungssystem für den Endverbraucher nicht erleichtert hat, gibt es dennoch eine Vielzahl und Vielfalt an Vergünstigungen rund um die Einkommensteuer. Die kann der Steuerzahler unmöglich in ihrer Vielfalt kennen. Um diese sogenannten Steuerabschreibungen zu nutzen, ist der Fachmann unentbehrlich. Das ist der Steuerberater als Freiberufler und Kenner aller steuerlichen sowie betriebswirtschaftlichen Themen. In vielen Fällen ist die Steuerersparnis, die der Steuerberater, wie es genannt wird, für seinen Mandanten rausholt, mindestens so hoch wie das Beratungsonorar. Jeder Euro darüber hinaus ist wie ein Gewinn für den Steuerpflichtigen. Entweder hat er die Lohnsteuer nebst Kirchensteuer und Soli in den vergangenen Monaten schon gezahlt, oder er braucht diese Zahlung erst gar nicht zu leisten. Das Credo lautet: Warum dem Staat Geld geben, das ihm gar nicht zusteht.
Am Beispiel einer Photovoltaik-Anlage auf dem Gebäudedach soll einmal verdeutlicht werden, dass auf eine qualifizierte Steuerberatung gar nicht verzichtet werden kann. Der Immobilienbesitzer entscheidet sich sowohl aus Umwelt- als auch aus Energiespargründen dazu, so viel Strom wie möglich selbst zu erzeugen. Die Möglichkeit dazu bietet ihm das Dach seines Eigenheims. Grundlagen für die Ermittlung der Strommenge, die aus der Sonnenenergie erzeugt wird, sind die Dachfläche in m² sowie Zahl und Leistungsfähigkeit der Sonnenkollektoren, auch Module genannt. Der Hausherr kann frei entscheiden, in welchem Umfang er den erzeugten Strom selbst nutzt oder ihn an den örtlichen Energieversorger verkauft. In diesem Fall wird der Strom in das Stromnetz eingespeist. Geschieht das, dann handelt es sich um einen gewerblichen, steuerpflichtigen Leistungsaustausch. Der private Hausbesitzer wird zum Gewerbetreibenden mit einer Vielzahl von sich daraus ergebenden Konsequenzen.
• Um alles richtig zu machen, sollte das Gewerbe Photovoltaik in der Wohnsitzgemeinde als solches angemeldet werden
• Der Zahlungsverkehr für die Photovoltaik-Anlage sollte über ein separates, ein Firmenkonto abgewickelt werden
• Der „Unternehmer“ ist umsatzsteuerpflichtig und muss dementsprechende Umsatz- Voranmeldungen abgeben
• Die bisher private Jahressteuererklärung wird um das Gewerbe Photovoltaik ergänzt
• Anhand der Umsatzsteuervoranmeldungen ist eine Jahressteuererklärung für die Umsatzsteuer notwendig
• Üblicherweise wird die Photovoltaik-Anlage ganz oder teilweise über ein Darlehen fremdfinanziert
Mit diesen und weiteren Fragestellungen rund um die Jahressteuererklärung ist der Laie überfordert. Der Steuerberater arbeitet mit vorgegebenen Programmen. Die kennt der Steuerpflichtige nicht, und auf die hat er als privater Endverbraucher auch gar keinen Zugriff. Er ist schlichtweg nicht dazu in der Lage, in dieser neuen Situation seine Steuererklärung selbst abzugeben. Und würde er es dennoch versuchen, dann wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass nicht alles richtig ist, und dass sicherlich nicht alle Steuervergünstigungen voll ausgeschöpft werden. Dem Steuerzahler sollte bewusst sein, dass Fehler zu Ungunsten des Finanzamtes korrigiert werden; das Finanzamt ist jedoch nicht dazu verpflichtet, Versäumnisse und Fehler zugunsten des Steuerpflichtigen richtigzustellen. Was der erklärt, das wird als richtig angenommen und nur im Sinne des Finanzamtes korrigiert.
Eine ganz andere Situation ist die der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen. Hier hat der Staat in den vergangenen Jahres einiges getan, um die steuerliche Belastung des Pflegebedürftigen sowie der Pflegenden deutlich zu reduzieren. Doch auch auf diesem Sektor ist der Bürokraten- und Paragrafendschungel für den Nichtfachmann undurchdringlich. Jede Pflegebedürftigkeit muss als Einzelfall ganz individuell geprüft und bewertet werden. Die Steuererklärung ist insgesamt ein schematischer, weitgehend automatisierter Vorgang. Unterlagen, Angaben und Informationen müssen so vorbereitet, verarbeitet und aufgearbeitet werden, dass sie letztendlich in das Schema hineinpassen. Wer das nicht gelernt hat oder nicht tagtäglich damit arbeitet, der ist damit überfordert. Die Folgen daraus haben unmittelbar finanzielle Auswirkungen, denn der Steuerpflichtige zahlt zweimal; zum einen die bereits entstandenen, tatsächlichen Pflegeaufwendungen, und zum anderen die Steuerlast auf sein erklärtes Einkommen. Die lässt sich senken, wenn alle Möglichkeiten für Abschreibungen und Vergünstigungen genutzt werden Auch in diesem Fall sollte dem Staat nichts geschenkt werden; immer noch besser ist es, wenn der Steuerberater verdient und seinerseits die Chance nutzt, für den Mandanten Steuern zu sparen.
Diese zwei Beispiele sollen deutlich machen, dass der „Normalbürger“ die ihm oftmals anerzogene Scheu verlieren sollte, für seine private Steuererklärung einen Steuerberater aufzusuchen. Heutzutage ist die Steuerberatung kein Privileg für Besserverdienende, sondern die Chance für jeden Steuerzahler, seine Steuerlast auf das absolute Minimum zu senken. Alltägliche Begriffe wie Globalisierung oder Digitalisierung zeigen immer wieder aufs Neue, wie aufwändig und kompliziert das Leben und das sich Behaupten in der heutigen Gesellschaft sind. Der vielschichtige Alltag ist ohne Spezialisten auf ihrem jeweiligen Gebiet gar nicht mehr zu bewältigen. Auch Fachleute wie der Steuerberater auf ihrem suchen Fachleute auf anderem Gebiet wie einen Rechtsanwalt auf, um sich bestmöglich beraten und helfen zu lassen.
Dem Steuerzahler muss bewusst sein, dass der, also sein Steuerberater ein Dienstleister ist. Er bietet eine ganz spezifische Dienstleistung an, die einerseits Kosten verursacht, andererseits aber auch Ausgaben spart. Für eine gängige Steuererklärung des lohnsteuerpflichtigen Arbeiters, Angestellten oder Beamten stehen die Steuerberatungskosten tabellarisch fest. Ein erstes Einführungsgespräch ist ohnehin unverbindlich und kostenlos. Insofern vergibt sich der Steuerpflichtige nichts, wenn er einen Steuerberater am Ort aufsucht, um sich beraten zu lassen. Er kann nur gewinnen in dem Wissen, Steuern zu sparen. Ob der Photovoltaik-Betreiber oder ob der Mieter mit Reparaturkosten für Ausstattung und Einrichtung der Mietwohnung; im wahrsten Sinne des Wortes überall gibt es Chancen und Möglichkeiten, um Steuern zu sparen.
Es wäre dumm, das nicht zu tun und dem Staat Geld zu schenken!
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