Wann und wie kann man ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?
Wer von zu Hause aus arbeitet, kann möglicherweise seine Aufwendungen für den häuslichen Arbeitsraum als Betriebsausgaben oder Werbungskosten von der Steuerbelastung abziehen. Allerdings erkennt das Finanzamt nur dann die Kosten an, wenn das Zimmer bestimmte Anforderungen erfüllt.
Tätigkeiten
Üben Sie Ihre gesamte betriebliche Arbeit ausnahmslos in der eigenen Wohnung aus, können Sie das Arbeitszimmer in unbegrenzter Höhe steuerlich geltend machen. Dies gilt insbesondere für folgende Berufsgruppen:
Bedingungen
Wenndas Zimmer Bestandteil des eigenen Hauses ist, muss sichergestellt sein, dass eine private Nutzung als Wohnraum nahezu ausgeschlossen ist. Darüber hinaus müssen weitere Kriterien erfüllt werden:
Sollten Sie nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllen, müssen Sie damit rechnen, dass Ihre Finanzbehörde dem Steuerabzug nicht zustimmt.
Auf die Einrichtung kommt es an
In einem häuslichen Arbeitszimmer sollten möglichst nur beruflich genutzte Gegenstände zu finden sein. Dazu zählen vor allem ein Schreibtisch mit dazugehörigem Bürostuhl, Bücherschränke sowie Regale. Wer in diesem Raum nicht mehr als 10 Prozent seiner privaten Dinge aufbewahrt, sollte bei der steuerlichen Anerkennung auf keinerlei Schwierigkeiten mit dem Finanzamt stoßen. Unter anderem dürfen sich in diesen Räumlichkeiten folgende Einrichtungsgegenstände befinden:
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