Kann man einen Sportwagen von der Steuer absetzen
Eine Frage die sich wahrscheinlich viele Unternehmer oder Gründer stellen: Kann man einen Oberklassewagen wie beispielsweise einen Mercedes, einen BMW, oder sogar Sportwagen wie einen Ferrari, einen Lamborghini oder einen Porsche als Betriebskosten absetzen und damit von der Steuer absetzen?
Die Antwort ist leider enttäuschend, denn eine freie Wahl der Fahrzeugklasse wird Unternehmern seitens des Finanzamtes nicht zugestanden. Einen großen Teil der Anschaffungskosten werden Sie bei einem Luxusauto nicht als Firmenkosten absetzen können.
Das Finanzgericht Hessen hatte im Jahr 2007 einem Selbstständigen die Anerkennung dieser Kosten verweigert (Urteil vom 04.09.07, Az. 6 K 1447/03). Ein junger Unternehmer hatte sich einen Mercedes Roadster gegönnt und wollte ihn als Firmenwagen halten. Er erzielte einen jährlichen Umsatz von 25000 €, davon lediglich 1500 € Gewinn. Nur ein Drittel der Kosten für das Auto konnte der Firmeninhaber daher geltend machen. Denn, so das Argument des Gerichts: Die Kosten für einen Firmenwagen müssen in vernünftigem Verhältnis zum Gewinn der Firma stehen. Wenn Sie sich ein Luxusauto leisten, aber nur durchschnittliche Gewinne erzielen, wird das Finanzamt diese Kosten nach § 7 des Einkommenssteuergesetzes als unangemessene Betriebsausgabe werten. Es wird die Kosten nur bis zur Höhe eines angemessenen Wagens anerkennen. Hier gibt es keine starr festgelegten Summen. Als allgemeine Faustregel kann aber gelten, dass ein Oberklassewagen nur dann angemessen ist, wenn Sie Gewinne im sechsstelligen Bereich erwirtschaften oder wenn Sie in einer Branche arbeiten, in der ein wohlhabendes Image vonnöten ist. Wenn Sie beides verneinen müssen, können Sie nur einen Mittelklassewagen als Firmenauto absetzen.
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