Was sind Haushaltsnahe Dienstleistungen: Was ist ein Haushalt?
Für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sieht der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung vor, sodass sich die Aufwendungen für ausgeführte Arbeiten steuermindernd auf die zu erhebende Einkommensteuer auswirken. Nach Auffassung der Finanzverwaltung greift die Regelung allerdings nur innerhalb der Grundstücksgrenzen. Sie beruft sich dabei auf die aktuelle Fassung des entsprechenden Paragrafen (§ 35 a Abs. 4 Satz 1 EStG). Dieser besagt, dass die Arbeiten „im Haushalt“ durchgeführt werden müssen, damit eine steuerliche Anerkennung erfolgen kann.
Folgenreiche Einschätzung des Bundesfinanzministeriums
Das BMF definiert einen Haushalt als regelmäßig durch Grundstücksgrenzen abgesteckten Bereich. In der Konsequenz geht damit der Ausschluss der Förderung von Dienstleistungen auf öffentlichem Gelände einher. Selbst dann, wenn eine konkrete Verpflichtung (z. B. Schneeräumungspflicht) des Eigentümers oder Mieters vorliegt, resultiert daraus kein Anspruch auf steuerliche Berücksichtigung der Kosten. Wird eine Leistung sowohl auf privatem als auch auf öffentlichem Gelände erbracht, schreibt das BMF eine Kostenaufteilung vor, die den begünstigten und den nicht begünstigten Teil separat aufführt und vom Dienstleister bereits in der Rechnung deutlich zu kennzeichnen ist.
Ausdrücklicher Ausschluss für zahlreiche Aufwendungen
Nicht begünstigt sind Kosten für originäre Entsorgungsarbeiten wie etwa Müllabfuhr und Gutachtertätigkeiten. Dies schließt die Dichtigkeitsprüfung für Abwassersysteme ein, da diese ebenfalls als gutachterliche Beurteilung eingestuft wird. Das BMF listet begünstigte Leistungen beispielhaft auf, die sich allerdings nur dann steuermindernd auswirken, wenn sie innerhalb der Grundstücksgrenzen erbracht werden:
– Reinigung und Wartung der Abwasserentsorgung
– Abflussrohreinigungen
– Gärtnerarbeiten und Laubentfernung
– Pflege der Außenanlagen
– Installation von Hausanschlüssen
– Arbeiten an einem Breitbandkabelnetz
– Arbeiten an Heizungsanlagen
– Gas-, Wasser- und Elektroinstallationen
– Straßenreinigung und Winterdienst
Bundesfinanzhof (BFH): Entscheidung mit Spannung erwartet
Doch was genau ist ein Haushalt? Schließt der Wortlaut des Paragrafen 35 tatsächlich nur den Bereich innerhalb der Grundstücksgrenzen ein oder gilt die steuerliche Begünstigung auch für angrenzende öffentliche Bereiche? Diese Frage muss nun der BFH klären. Die Entscheidung wird sich insbesondere bezüglich der Hausanschlusskosten und der Kosten für Schneeräumung auf den Gehwegen nicht als unbedeutend erweisen. Immobilienbesitzer und Mieter dürfen gespannt sein.
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