Spitzeninvestement Steuererstattung! Musterverfahren des Steuerzahlerbundes gegen den Fiskus
Für Sparer gilt, dass sie derzeit niedrige Zinsen für ihre Spareinlagen hinnehmen müssen. Das Finanzamt bleibt dagegen bei der seit mehr als 50 Jahren etablierten Praxis und veranschlagt für Steuernachzahlungen einen Zinssatz von 0,5 Prozent pro Monat, somit satte sechs Prozent pro Jahr. Gleiches gilt für Steuererstattungen.
Fragwürdige Top-Rendite
Der Bund der Steuerzahler stuft diesen Zinssatz angesichts der derzeitigen Niedrigzinsphase als nicht zeitgemäß ein und kritisiert, dass die Top-Rendite stets zulasten der Steuerzahler geht. So wird der säumige Steuerschuldner zum einen mit hohen Zinsforderungen belastet. Zum anderen muss sich der Fiskus darüber hinaus die Frage gefallen lassen, weshalb er bei Steuererstattungen deutlich bessere Konditionen anbietet als jede Bank, denn letztlich werden die Erstattungszinsen aus Steuermitteln bestrichen.
Steuerzahlerbund unterstützt Klage
Aktuell steht der Steuerzahlerbund einem Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen zur Seite, das gegen die Steuerbescheide der Jahre 2010 und 2011 klagt. Für die Bearbeitung ihrer Steuererklärung 2011 benötigte das Finanzamt mehr als zehn Monate und setzte für diesen Zeitraum den üblichen Zinssatz von sechs Prozent an. Für das Jahr 2010 sahen sich die Kläger mit einer noch höheren Gesamtzinsforderung konfrontiert, denn die endgültige Steuerfestlegung des Amtes dauerte bis Januar 2016. Es lag jedoch in beiden Fällen kein Verschulden des Ehepaares vor, mit dem sich die lange Bearbeitungszeit hätte rechtfertigen lassen. Nach Widerspruch gegen die Zinsfestsetzungen und Einreichung einer Klage beim Finanzgericht Münster (Az 10 K 2472/16 E) ist nun ein Musterverfahren anhängig, dessen Ausgang mit Spannung erwartet wird.
Wer profitiert vom Musterverfahren?
Alle Steuerzahler, die von hohen Steuerzinsen betroffen sind, haben die Möglichkeit gegen ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen und das Ruhen ihres Verfahrens mit Verweis auf das laufende Musterverfahren beim Finanzgericht Münster zu beantragen. Wenn die Klage erfolgreich verläuft, besteht somit die Chance, dass die jeweiligen Finanzämter dann eine Neuberechnung vornehmen und gegebenenfalls bereits zu viel gezahlte Zinsen erstatten.
Weitere Informationen auf der Website des Bundes der Steuerzahler
Da wir keine Juristen sind, übernehmen wir deshalb keine Haftung für unsere Inhalte!