Der Steuerberater – Weiterbildungspflichten, Haftungsfragen und Kosten
Übernimmt der Steuerberater ein Mandat, verpflichtet er sich dazu, die Aufträge korrekt und mit der notwendigen Sorgfalt auszuführen.
Um diese Verantwortung tragen zu können, müssen Steuerberater und ihre Mitarbeiter sich in den verschiedensten Rechtsbereichen ständig weiterbilden. Unterläuft ihnen bei der Erstellung der Finanzbuchhaltung, der Anfertigung der Bilanz oder in einem anderen Tätigkeitsfeld ein Fehler, kann der geschädigte Mandant unter Umständen Regressansprüche und Schadenersatz von ihm verlangen.
Welche Tätigkeiten zählen zum Leistungsspektrum eines Steuerberaters?
Das Tätigkeitsfeld eines Steuerberaters ist sehr umfassend. Für seine privaten Mandanten erstellt er für Arbeitnehmer, Kapitalanleger, Vermieter und Rentner jährlich die Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus weist er diesen Personenkreis auf Neuerungen im Steuerrecht hin, die für sie wichtig sein können.
Das Leistungsspektrum eines Steuerberaters geht über die Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung und der Anfertigung der Bilanz bis zur Deklaration der betrieblichen Steuererklärungen. Hierzu gehören in den meisten Fällen die Umsatzsteuererklärung und die Gewerbesteuererklärung. Gehört zu dem Mandantenkreis eine GmbH oder eine andere Kapitalgesellschaft kommt auch noch die Körperschaftsteuererklärung hinzu.
Beschäftigt ein Unternehmer einen oder mehrere Mitarbeiter, kann er seinem Steuerberater die Lohnbuchführung anvertrauen. Darüber hinaus berät der Steuerberater seinen Mandantenkreis zu allen Fragen der Steuerplanung. Hierzu gehören z.B. die Bereiche Existenzgründung und Unternehmensnachfolge.
Gegenüber den Finanzämtern, den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof tritt ein Steuerberater als Vertreter seiner Mandanten auf. In dessen Namen verfasst er Einsprüche und reicht Klagen ein.
Weitere Fragen, die Mandanten mit ihrem Steuerberater erörtern können, finden sich in der Nachlassplanung, in der Vermögensgestaltungsberatung und in der Insolvenzberatung.
Die Weiterbildungspflichten eines Steuerberaters
So umfangreich wie das Leistungsspektrum eines Steuerberaters ist, sind auch seine Weiterbildungspflichten. Die Berufsordnung der Steuerberater legt ihren zukünftigen Berufsträgern auf, ein sehr umfassendes Steuerberaterexamen abzulegen. Hiermit verfügt der Steuerberater über eine fundierte Ausbildung. Denn die Steuerberaterprüfung deckt nicht nur die Kenntnisse im Steuerrecht ab. Wer den Titel Steuerberater trägt, kennt sich in diversen Rechtsgebieten aus. Hierzu zählen u.a. das steuerliche Verfahrensrecht, das Handelsrecht, das Bilanzrecht und das Insolvenzrecht. Hinzukommt ein weitreichendes Wissen in der Betriebswirtschaftslehre und im Wirtschaftsrecht.
Der Tatsache, dass sich die Gesetzeslage in den verschiedenen Rechtsgebieten – insbesondere im Steuerrecht – ständig ändert, muss ein Steuerberater dadurch Rechnung tragen, dass er sich permanent weiterbildet. Dies ist keine Empfehlung. Die Weiterbildungspflicht zählt zu den obersten Berufspflichten eines Steuerberaters. Sie geht aus dem § 57 Absatz 2a Steuerberatungsgesetz (StBerG) hervor. Hier ist geregelt, dass ein Steuerberater verpflichtet ist, sich ständig weiterzubilden. Auch die Berufsordnung der Steuerberater verlangt von einem Berufsträger, dass er sich in dem Maße weiterbildet, wie es die Sachkunde für seine beruflichen Tätigkeiten erfordert.
Im Detail bedeutet dies, dass ein Steuerberater bei seiner täglichen Arbeit die aktuellen Gesetze und die neusten Richtlinien kennt und anwendet. So musste er z.B. wissen, dass die Kleinunternehmergrenze für den Umsatz des laufenden Jahres zum 01.01.2020 auf 22.500 Euro angehoben wurde. Erstellt der Steuerberater für seine Mandanten die Lohnbuchhaltung, muss er auch die Änderungen im Sozialversicherungsrecht berücksichtigen.
Um seinen Weiterbildungspflichten nachzukommen, muss ein Steuerberater die gängige Fachpresse lesen und sich über die neusten Änderungen in der Rechtsprechung informieren. Nicht erwartet wird, dass er alle Erlasse und Verfügungen kennt, die von der Finanzverwaltung herausgegeben werden.
Der Steuerberater erfüllt seine Weiterbildungspflichten auch dadurch, dass er turnusmäßig an den Informationsveranstaltungen des Steuerberaterverbandes und der Krankenkassen teilnimmt. Er ist aber nicht dazu verpflichtet, seine Weiterbildungspflichten gegenüber einem Mandanten oder anderen Personen nachzuweisen.
Wann haftet ein Steuerberater?
Das Eigeninteresse eines Steuerberaters an einer Weiterbildung ist groß. Je weitreichender seine Kenntnisse sind, desto weniger muss er sich mit Haftungsfragen auseinandersetzen. Ergibt sich z.B. ein Fehler in der Buchhaltung, der dazu führt, dass der Mandant mehr Steuern zahlen muss, kann er sich wegen des Schadenersatzes an seinen Steuerberater wenden.
Die Verjährung von Schadenersatzansprüchen eines Mandanten gegen ihren Steuerberater ist in der Vorschrift des § 195 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Hiernach kann ein Anspruch nach drei Jahren nicht mehr geltend gemacht werden. Die Verjährungsfrist beginnt nach § 199 BGB am Ende des Jahres, indem der Anspruch entstanden ist. Stellt der Mandant im Jahr 2020 einen Fehler fest, den er dem Steuerberater anlasten kann, beginnt die Frist mit Ablauf des 31. Dezember 2020 zu laufen. Sie endet am 31. Dezember 2023.
Die Kosten eines Steuerberaters für ein Einzelunternehmen
Das Honorar eines Steuerberaters fußt auf den Regelungen in der Steuerberatervergütungsverordnung. Entscheidend ist der Gegenstandswert. Dieser ergibt sich bei einem Einzelunternehmen aus dem höheren Wert der Betriebseinnahmen oder der Betriebsausgaben. Auf diesen Wert wird ein Zehntelwert angewendet, der die Kosten festlegt. Bei einem Gegenstandswert von 25.000 Euro beträgt die Gebühr z.B. 190 Euro.
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