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Wann lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer / Privatparsonen?

Posted On Mai 22, 2017 at 12:38 pm by / Kommentare deaktiviert für Wann lohnt sich ein Steuerberater für Arbeitnehmer / Privatparsonen?

Selbstständige nehmen fast durchweg die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, ihre Erklärungen fallen in der Regel relativ komplex aus. Wann lohnt sich die Expertenhilfe für Arbeitnehmer? Diese haben oft Steuerrückzahlungen zu erwarten, wissen es aber nicht genau. Die Rückzahlung kann deutlich höher ausfallen als das Honorar des Experten. Außerdem gibt es Steuerfallen, an die viele Menschen gar nicht denken – wenn sie etwa auf eBay Gebrauchtwaren an- und verkaufen.

Prinzipielle Vorteile durch den Steuerberater

Viele Arbeitnehmer lassen die Steuererklärung von einem Experten erstellen, um sich Zeitaufwand, Recherchen und Frust zu ersparen. Ein unübersehbarer Vorteil ist die Fristverlängerung, die ein Steuerberater beim Finanzamt beantragen kann: Die Frist für die Abgabe läuft dann bis Jahresende, ohne Steuerberater beziehungsweise persönlichen (gut begründeten) Antrag nur bis 31. Mai, ab 2019 (für die Steuererklärung 2018) dann bis 31. Juli. Die mögliche Fristverlängerung ist für unlustige Steuerbürger ein gewichtiges Argument, den Steuerberater zu beschäftigen. Für viele Selbstständige, die ihre Erklärung elektronisch übermitteln müssen, ist sie sogar das Hauptargument. Überwiegend nutzen sie das von der Finanzverwaltung bereitgestellte Online-Programm ELSTER, dessen Updates für das laufende Jahr immer erst im März zur Verfügung stehen. Danach haben die Steuerpflichtigen ohne Fristverlängerung nur ein kurzes Zeitfenster von reichlich zwei Monaten, um die ungeliebte Steuererklärung zu erledigen. Doch es geht in diesem Beitrag vorrangig um Arbeitnehmer: Welche Vorteile kann ihnen der Steuerberater noch bringen?

Kostet ein Steuerberater mehr als er bringt?

Steuerberater kennen die jeweils aktuelle Rechtslage und wissen, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Arbeitnehmer und Beamte beispielsweise ein Arbeitszimmer oder Arbeitskleidung und -mittel steuerlich absetzen können, wie ein Dienstwagen steuerlich zu würdigen ist und welche Fallen bei Nebenbeschäftigungen oder Vermietungen/Verpachtungen drohen. Sie kennen alle Gesetze rund um die zusätzliche Altersvorsorge und informieren sich routinemäßig über die Gesetzesänderungen und neue Vorschriften, die es alljährlich im Steuerrecht gibt. Themen sind außerdem Belastungen durch pflegebedürftige Angehörige, die Beschäftigung von Haushaltshilfen und Handwerkern, gesonderte Aufwendungen für die Familie oder Erbfälle. Wer sich als Normalbürger durch das Dickicht dieser Steuergesetze mit all ihren Zusatzverordnungen wühlt, kann schnell verzweifeln. Bei aller Gründlichkeit ist aber längst nicht gewährleistet, dass der Laie eine korrekte Steuererklärung abgibt. Er könnte also eine Steuererstattung verpassen oder von ungerechtfertigten Nachzahlungen betroffen sein. Doch was kostet der Steuerberater und wann rechnet er sich? Der Steuerberater rechnet nach der Gebührenverordnung ab, die ihm einen gewissen Spielraum beim Satz lässt. Der Spielraum ist hoch, weil der Aufwand sehr unterschiedlich ist. In der Regel rechnet der Steuerberater Wertgebühren ab und kann neben dem Wert auch die Schwierigkeit in die Berechnung seines Gebührensatzes einfließen lassen. Die Wertgebühren führen dazu, dass beispielsweise bei einer hohen Erstattung durch das Finanzamt der Steuerberater zwar etwas mehr verdient, jedoch die Erstattung, die der Arbeitnehmer allein nicht korrekt berechnet hätte, noch deutlich höher ausfällt. Das ist die Intention für diese Gebührenverordnung. Arbeitnehmer müssen dennoch wissen, dass auch ihr Einkommen proportional die Steuerberatungsgebühren beeinflusst. Wer viel verdient, zahlt auch etwas mehr für die Hilfe durch einen Steuerexperten.


Wie weiß ich, ob sich der Steuerberater “lohnt”?

Garantien für eine Rückerstattung durch das Finanzamt kann ein Steuerberater nicht geben. Doch wer im vergangenen Jahr neue Aufwendungen hatte und ahnt, dass sie steuerlich zu würdigen sind, sollte sich an einen Steuerberater wenden. Gerade Arbeitnehmer und Beamte mit höheren Einkommen können aufgrund der Progression im Einkommensteuersatz manchmal recht viel herausholen. Bei Ehepaaren kann es Änderungen geben, ein Partner geht plötzlich arbeiten oder reduziert seine berufliche Tätigkeit, die Steuerklassen müssen vielleicht neu überdacht werden. Es stellt sich Nachwuchs ein oder Kinder verlassen das Haus, es wurde ein Vertrag über eine Zusatzrente abgeschlossen vieles mehr, das steuerliche Auswirkungen hat. Wie sehr sich der Steuerberater “lohnt”, weiß niemand im Vorfeld genau. Dieser Experte wird aber neue Mandanten im Vorfeld beraten, eine vorsichtige Schätzung vornehmen und darauf verweisen, dass Erstattungen möglich sind (eventuell sogar in welcher ungefähren Größenordnung), dass sie die Gebühr der Beratung übersteigen und dass die Steuerberatung selbst Werbungskosten oder Betriebsausgaben verursacht und daher absetzbar ist. Es kann auch Fälle geben, in denen der Steuerberater klar darauf verweist, dass eine mögliche Erstattung geringer als die Kosten für die Expertenhilfe ausfällt. Bei einer sehr komplexen Steuererklärung dürften dennoch einige Arbeitnehmer diese Hilfe beanspruchen: Sie könnten sonst so viel falsch machen, dass sie damit große finanzielle Nachteile erleiden, deren Höhe wiederum die Steuerberatungskosten übersteigt. Einen wichtigen Tipp gibt jeder Steuerberater seinen Mandanten: Gut sortierte Unterlagen senken auf jeden Fall die Kosten. Die Sortierung heißt in der Fachsprache “Kontierung”, der Steuerberater erklärt in der Erstberatung auch die Aufteilung in Sachkonten.

Fallen bei der Einkommensteuererklärung

In bestimmten Fällen ist die steuerliche Beratung unabhängig von der Kosten-Nutzen-Rechnung in jedem Fall zu empfehlen. Hierbei geht es um Sachverhalte, die dem Laien nicht bekannt oder wirklich komplex sind, darunter Abschreibungen auf Immobilien und Spekulationsgewinne. Letztere entstehen auch – das wissen viele Hobby-eBay-Händler nicht – bei An- und Verkäufen von Gebrauchtwaren, antiken Gegenständen und so fort. Die Steuerpflicht gilt natürlich nicht nur beim Verkauf auf eBay, doch dieses Online-Portal lässt sich durch interessierte Finanzbeamte besonders leicht überwachen (gilt auch für Momox oder Rebuy). Es geht dabei durchaus nicht nur um Peanuts. Wenn die Oma von uns ging und Schmuck, Pelzmäntel, einen Oldtimer und antike Möbel hinterlassen hat, kommen gern fünf- bis sechsstellige Beträge zusammen. Doch ein Einmalverkauf nach der Erbschaft führt (im Rahmen der Steuerfreiheit beim Erbe) noch nicht zur Steuerpflicht. Nun könnte aber manch ein braver Angestellter, der selbst erst kürzlich erbte und die Möglichkeiten von Verkaufsplattformen wie eBay entdeckte, auf die pfiffige Idee kommen, dass sich daraus ein Geschäft machen lässt. Nicht nur bei Erbfällen, sondern generell möchten Menschen vieles gern loswerden und geben es per Inserat spottbillig ab. Wer sich darum kümmert und es mit Gewinn weiterverkauft, wird Gewerbetreibender und damit steuerpflichtig. Das kann dem Finanzamt durch eine gewisse Regelmäßigkeit auffallen, oft erhält es Tipps von neidischen Kollegen oder der geschassten Ehefrau. Für An- und Verkäufe gilt zunächst einmal die gesetzliche Spekulationsfrist: Der gewinnträchtige Weiterverkauf vor Ablauf eines Jahres generiert einen einkommensteuerpflichtigen Spekulationsgewinn, der auch bei einer einmaligen Aktivität als solcher gewürdigt wird. Außerdem entsteht ein Gewerbe durch eine regelmäßige Tätigkeit als Händler. Befragen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater!

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